Bankrecht
Das Bankrecht fällt unter das Wirtschaftsrecht und ist besonders geprägt durch die Rechtsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden.
Wir beraten Sie als Bankkunden bereits vor Abschluss von Bank- und Kreditverträgen. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten auf, wenn Banken von Ihnen die Stellung von Kreditsicherheiten wie Grundschulden, Bürgschaften, Abtretungen oder Sicherungsübereignungen fordern. Auch beraten wir Sie dahingehend, ob Ihnen ein Recht auf ein Girokonto zusteht. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Kreditverträgen.
Auch für Kreditinstitute sind wir Ansprechpartner in allen Fragen des Bankrechts. Wir beraten Sie bei Vertragsgestaltungen und der Anforderung von Kreditsicherheiten. Wir stehen Ihnen für die Wahrung Ihrer Rechte im Verhältnis zu Ihren Kunden, hier auch bei Insolvenzen von Kunden, sowie im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten, z.B. bei Streitigkeiten aus Sicherheiten-Poolverträgen, zur Verfügung. Wir setzten Ihre Rechte aus Kreditverträgen und Kreditsicherheiten einschließlich der Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckung durch.
Unsere Spezialisten
Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.
Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
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Vollmacht
Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie hier das Formular dazu herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden.Vollmacht als PDF