Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit dem Erben und Vererben. Unsere anwaltliche Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet ist sehr vielseitig, sie erstreckt sich auf Tätigkeiten sowohl vor dem Erbfall als auch auf die Zeit nach dem Tod eines Menschen. Zunächst dienen verschiedene Instrumentarien wie Testament, Erbvertrag und sonstige Übergabeverträge, je nach gewünschter Bindungswirkung, dazu, die von dem Gesetz bestimmte gesetzliche Erbfolge nach dem Willen des späteren Erblassers zu verändern.
Bereits bei der Abfassung des Testaments sind unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten denkbar, individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Familie bzw. das Umfeld des Erblassers, etwa durch das gemeinschaftliche Testament zwischen Eheleuten, das Unternehmertestament oder aber hinsichtlich der Wahl der Verteilung des Nachlasses – nach Quoten oder durch Zuordnung bestimmter Gegenstände. Wir beraten Sie hinsichtlich der Gestaltung Ihres letzten Willens bis hin zum Entwurf eines Testaments oder Erbvertrags.
Nach dem Erbfall bestimmen sich die Ansprüche der Hinterbliebenen danach, welchen Status sie nach dem Willen des Erblassers erlangt haben, je nach Vorhandensein eines Testaments oder nach gesetzlicher Erbfolge. Ansprüche sind allerdings auch ohne Erbenstellung denkbar, etwa als Pflichtteilsberechtigter – z.B. nach Enterbung – oder infolge Zuwendung eines Vermächtnisses. Auch nach dem Erbfall beraten wir Sie über das Bestehen und den Umfang Ihrer Ansprüche einschließlich Auskunftsansprüche und setzen diese für Sie durch.
Wir unterstützen Sie sodann bei der Stellung von Erbscheins- sowie Grundbuchberichtigungsanträgen und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
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