Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich – wie wohl am bekanntesten ist – mit den Folgen der Trennung von Eheleuten und deren Ehescheidung. Hierzu gehören zunächst die Klärung der Voraussetzung einer Ehescheidung, aber auch die Folgen der Trennung, nämlich Regelung der Verhältnisse an Ehewohnung und Hausrat, Aufenthalt der Kinder bei einem der Elternteile und damit verbunden Fragen des Sorgerechts, Unterhaltsansprüche, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Ehescheidung.
Wir begleiten Sie durch sämtliche Phasen des Ehescheidungsverfahrens, beginnend mit der vorbereitenden Beratung, über die Stellung des Scheidungsantrags, bis hin zur Terminswahrnehmung im gerichtlichen Verfahren. Selbstverständlich sind wir auch beim Ausfüllen der erforderlichen Scheidungsformulare behilflich.
Einbezogen in das Familienrecht sind darüber hinaus auch Kindschaftssachen, wie etwa die Feststellung der Vaterschaft und umgekehrt die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, oder die Rechtsverhältnisse in Lebenspartnerschaften und solche zwischen den verschiedenen Generationen, wie etwa Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten sowie Rückgriffsansprüche seitens des Staates, soweit hier Leistungen erbracht worden sind. Über sämtliche Ansprüche beraten wir umfassend und setzen diese für Sie durch.
Ein wichtiges Instrumentarium bietet das Familienrecht mit der Möglichkeit, bereits im Vorfeld für den Fall späterer Streitigkeiten bindende Regelungen durch familienrechtliche Verträge, die der notariellen Beurkundung bedürfen, zu treffen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auch hier beraten wir Sie bis hin zum vollständigen Entwurf etwa eines Ehevertrages.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
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