Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst im deutschen Recht die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke.
Bei Verletzung eines solchen Rechtes stehen dem Rechteinhaber regelmäßig ein Unterlassungsanspruch, ein Auskunftsanspruch, ein Schadensersatzanspruch sowie gegebenenfalls sogar ein Vernichtungsanspruch zu.
Die zu diesem Bereich gehörenden Gesetze sind insbesondere das Markenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Designrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Urheberrecht, das Medienrecht, das Presserecht und das Domainrecht. Auch das verwandte Rechtsgebiet des Lauterkeitsrechts bzw. Wettbewerbsrechts ist umfasst. Zentrale Regeln finden sich in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Soweit Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir für Sie den Sachverhalt, geben eine rechtliche Einschätzung ab und setzen uns mit der Gegenseite auseinander. Dies beinhaltet u.a. die berechtigte Zurückweisung, die Abgabe von Unterlassungserklärungen und die Einigung über die Kostenfolgen.
Soweit Sie selbst in Ihren geschützten Rechten verletzt sind, können wir die Gegenseite in Ihrem Namen auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Unsere Unterstützung erstreckt sich dabei sowohl auf das außergerichtliche als auch das gerichtliche Verfahren und soweit erforderlich die Durchsetzung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
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