Kaufrecht

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer bereits vor Vertragsabschluss und überprüfen und entwerfen Kaufverträge nach Ihren Anforderungen.

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Sofern die gelieferte Sache mangelhaft oder z.B. für die nach dem Kaufvertrag vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet ist, setzen wir außergerichtlich und erforderlichenfalls auch vor Gericht Ihre Rechte als Käufer auf Lieferung einer mangelfreien Sache, Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag durch.

Der Käufer wird durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wir stehen Ihnen als Verkäufer zur Verfügung, wenn der Käufer diesen Pflichten nicht nachkommt. Neben der Übernahme Ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung betreiben wir erforderlichenfalls für Sie auch das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Käufer. Sofern der Käufer gegen Sie unberechtigte Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend macht, wehren wir diese von Ihnen ab.

Unsere Spezialisten

Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.

Ernst Schröder

Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst Schröder

Patric Völkers

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Patric Völkers

Lucas Bergner

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Lucas Bergner

Rolf Brandstrup

Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf Brandstrup

Notar

Rechtsanwalt Ernst Schröder ist als Notar tätig. Ernst Schröder Downloads zur Vorbereitung

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