Mietrecht
Die Miete ist ein Vertrag, durch den sich der Vermieter zur Überlassung des Gebrauchs einer Sache gegen Entgelt an den Mieter verpflichtet.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hier im Bereich des Wohnraum-, Gewerberaum- sowie Grundstücksmietrechts. Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen als Vermieter ebenso wie auch als Mieter in allen mietrechtlichen Fragen:
Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen, fristgemäße und fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, Räumung der Mietsache, Mietmängel und Mietminderung, vertragswidriger Gebrauch der Mietsache, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen, Kaution, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung der Mieträume nach Beendigung des Mietvertrages und vieles mehr.
Wir vertreten ferner Ihre Interessen in Wohnungseigentumssachen, bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander oder mit Verwaltern.
Unsere Spezialisten
Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.
Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
Wir unterstützen Sie.
Vollmacht
Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie hier das Formular dazu herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden.Vollmacht als PDF