Notar
Immer dann, wenn der Bürger oder ein Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines Rechtsgeschäfts geschützt werden soll, ist die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben.
Ein Notar ist ein unabhängiger und zur Neutralität verpflichteter Rechtsberater. Seine Aufgabe ist die Erstellung von vertraglichen Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Der Notar ist damit unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Notares gehört die Beurkundung von Rechtsgeschäften. So bedarf ein Vertrag über die Übertragung bzw. den Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung der notariellen Beurkundung. Dasselbe gilt unter anderem auch für ein öffentliches Testament, für einen Erbvertrag, für die Gründung einer GmbH und die Beantragung eines Erbscheins.
Außerdem beglaubigt ein Notar Unterschriften. Er nimmt Vermögensverzeichnisse und eidesstattliche Versicherungen auf. Er fertigt Vertragsentwürfe und übernimmt Vollzugs- und Treuhandtätigkeiten.
Der Mandant wird im Rahmen einer notariellen Tätigkeit mit den gesetzlichen Regelungen vertraut gemacht, über mögliche – positive wie negative – Konsequenzen aufgeklärt und schließlich Verträge gemäß dem Vorsatz entworfen, die Interessen aller Beteiligten langfristig zu sichern. Auch unterstützen wir bei der Durchführung der Geschäfte. So stellen wir Anträge und holen erforderliche Genehmigungen ein. So verbinden wir klassische notarielle Tätigkeit mit präventiver und strategischer Beratung.
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Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
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