Schuldnerberatung
Die Insolvenz kann die Chance für einen Neubeginn sein. Die Insolvenzordnung bietet allen natürlichen Personen die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu erlangen, d.h. nach dem Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens von den nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung als Insolvenzverwalter beraten wir Sie als noch tätige Selbständige, ehemalige Großselbständige mit mindestens 20 Gläubigern oder ehemalige GmbH-Geschäftsführer im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens und bei der Insolvenzantragstellung. Wir begleiten Sie beim Durchlaufen des Regelinsolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.
Ebenso stehen wir Ihnen als Privatperson oder ehemaliger Kleinselbständiger mit unserer jahrelangen Erfahrung als Treuhänder zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei dem gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie im Falle des Scheiterns bei der Insolvenzantragstellung. Sodann begleiten wir Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Wohlverhaltensphase, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Unsere Spezialisten
Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.
Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
Wir unterstützen Sie.
Vollmacht
Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie hier das Formular dazu herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden.Vollmacht als PDF