Schuldnerberatung

Die Insolvenz kann die Chance für einen Neubeginn sein. Die Insolvenzordnung bietet allen natürlichen Personen die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu erlangen, d.h. nach dem Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens von den nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung als Insolvenzverwalter beraten wir Sie als noch tätige Selbständige, ehemalige Großselbständige mit mindestens 20 Gläubigern oder ehemalige GmbH-Geschäftsführer im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens und bei der Insolvenzantragstellung. Wir begleiten Sie beim Durchlaufen des Regelinsolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.

Ebenso stehen wir Ihnen als Privatperson oder ehemaliger Kleinselbständiger mit unserer jahrelangen Erfahrung als Treuhänder zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei dem gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie im Falle des Scheiterns bei der Insolvenzantragstellung. Sodann begleiten wir Sie durch das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Wohlverhaltensphase, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Unsere Spezialisten

Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.

Ernst Schröder

Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst Schröder

Patric Völkers

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Patric Völkers

Lucas Bergner

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Lucas Bergner

Rolf Brandstrup

Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Rolf Brandstrup

Notar

Rechtsanwalt Ernst Schröder ist als Notar tätig. Ernst Schröder Downloads zur Vorbereitung

Unser Team

Wir unterstützen Sie.

Heidi Kreft Empfang
04421-150 60
Margret Bauer Notarkanzlei
04421-150 623
Tanja Jäger Zwangsvollstreckung & Insolvenzen
04421 - 150 612
Ramona Borchers Notarkanzlei
04421 - 150 614
Robert Gusek Buchhaltung
04421 - 150 621

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