Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Versicherer und der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag. Dabei können sich die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sowohl aus Individualvereinbarungen als auch aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Dieses Rechtsgebiet umfasst ausschließlich das Privatversicherungsrecht. Demgegenüber fällt das Verhältnis zwischen Versicherten und den gesetzlichen Krankenversicherungen unter das Rechtsgebiet Sozialrecht.
Im Bereich Versicherungsrecht beraten wir Sie bereits im Vorfeld bei Abschluss eines Versicherungsvertrages. Wir stehen Ihnen für Fragen aus dem Versicherungsverhältnis zur Verfügung und vertreten Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Zum Versicherungsrecht gehören u. a. folgende Bereiche:
- Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Krankenversicherung
- Sachversicherung
- Kraftfahrtversicherung
Unsere Spezialisten
Anwälte, die Ihnen mit Expertenwissen helfen können.
Ernst Schröder
Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Ernst SchröderUnser Team
Wir unterstützen Sie.
Vollmacht
Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen wollen, können Sie hier das Formular dazu herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per Post oder Fax zusenden.Vollmacht als PDF